Sonntag, 12. Januar 2014

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht



Im Ernstfall nur im Doppelpack abgesichert
Von Wolfgang Rochna
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Nachlassen seiner Kräfte in Situationen geraten, in denen er nicht mehr selbstständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Die Verbraucherzentrale in Arnsberg, Leiterin Marlies Albus, rät deshalb persönliche Verfügungen rechtzeitig schriftlich festzulegen. Dazu ihre Empfehlung: “Wer eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung kombiniert, gibt Personen seines Vertrauens das Recht, notwendige medizinische oder auch finanzielle Belange in seinem Sinn mitzuentscheiden".
                                                                                                                 
Die Kombination Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sichert ab.
Wie Angehörige oder Freunden das Recht auf Mitwirkung bei Behandlungen, aber auch bei Bankgeschäften und anderen finanziellen Entscheidungen übertragen werden kann, das erläutert anschaulich der Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ der Verbraucherzentrale. Das Buch informiert über die verschiedenen Möglichkeiten zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit. Zudem zeigt es auf, was gilt, wenn keine Vollmachten erteilt wurden. Unterstützung bei der eigenen Willensäußerung bieten rechtssichere Formulierungsvorschläge und Formulare, die mit Hilfe eines Codes im Buch als Word-dateien inline heruntergeladen werden können.                                    
Der Ratgeber gibt Hinweise über verschiedene Möglichkeiten zur Vorsorge.
Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in der örtlichen Beratungsstelle Neheim, Burgstraße 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Port und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Text und Formulare gibt es auch als E-Book für 6,49 Euro im Internet.
Weitere Bestellmöglichkeiten sind über Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf,r per Fax unter der Nummer 0211/3809-235 oder per E-Mail unter publikationen@vz-nrw.de gegeben.

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