Im Ernstfall nur im Doppelpack abgesichert
Von Wolfgang Rochna
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder
Nachlassen seiner Kräfte in Situationen geraten, in denen er nicht mehr
selbstständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Die
Verbraucherzentrale in Arnsberg, Leiterin Marlies Albus, rät deshalb persönliche
Verfügungen rechtzeitig schriftlich festzulegen. Dazu ihre Empfehlung: “Wer
eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer
Betreuungsverfügung kombiniert, gibt Personen seines Vertrauens das Recht,
notwendige medizinische oder auch finanzielle Belange in seinem Sinn mitzuentscheiden".
Die Kombination Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung sichert ab.
Wie Angehörige oder Freunden das Recht auf
Mitwirkung bei Behandlungen, aber auch bei Bankgeschäften und anderen
finanziellen Entscheidungen übertragen werden kann, das erläutert anschaulich
der Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ der
Verbraucherzentrale. Das Buch informiert über die verschiedenen Möglichkeiten
zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit.
Zudem zeigt es auf, was gilt, wenn keine Vollmachten erteilt wurden.
Unterstützung bei der eigenen Willensäußerung bieten rechtssichere
Formulierungsvorschläge und Formulare, die mit Hilfe eines Codes im Buch als
Word-dateien inline heruntergeladen werden können.
Der Ratgeber gibt Hinweise über verschiedene Möglichkeiten zur Vorsorge.
Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in der
örtlichen Beratungsstelle Neheim, Burgstraße 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro (Port und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Text und Formulare
gibt es auch als E-Book für 6,49 Euro im Internet.
Weitere Bestellmöglichkeiten sind über
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf,r per Fax unter der Nummer 0211/3809-235 oder per E-Mail unter publikationen@vz-nrw.de gegeben.
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