Das Umweltministerium NRW hat mit Datum vom 5.10.2010 ein Schreiben an die Bezirksregierungen verschickt.
In dem Schreiben geht es um die Umsetzung des § 61 a Abs. 3 bis 6 Landeswassergesetz NRW im Hinblick auf die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen. Vielerorts informierten die zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden daraufhin die privaten Kunden und nannten den 31.12.2014 als Termin für die Fertigstellung.
Der Städte- und Gemeindebund informiert mit seiner StGB NRW-Mitteilung 517/2010 vom 08.11.2010 – Hinweise zum Erlass zu § 61 a Landeswassergesetz NRW 1 im Internet unter:
http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/hinweise-zum-erlass-zu-61-a-lwg-nrw-teil-1.html,
der zu entnehmen ist, dass dieser Termin unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2023 verlängert werden kann.
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