Tipps der Verbraucher-Zentrale
Von Wolfgang Rochna
Marlies Albus, Leiterin der
Verbraucherzentrale in der Neheimer Burgstraße kennt sich aus: “Bei Internet-Versteigerungen
kommen hierzulande inzwischen Waren für über eine Milliarde Euro unter den
Hammer. Das geht von CDs über
DVD-Player bis hin zur Waschmaschine. Per Mausklick bekommt der Meistbietende den
Zuschlag. Er überweist in der Regel den Kaufbetrag, bevor die Ware zugesandt
wird. Und hier zeigt der elektronische Handel oft seine Tücken. Damit das vermeintliche „Internet-Schnäppchen“ nicht zum
teuren Ärgernis wird, sollten beim Mitbieten und Ersteigern folgende Tipps
beachtet werden.“
- Manche Auktionshäuser vergeben „Gütesiegel“ an Anbieter. Wer ein entsprechendes Zeichen aufweist, hat per Ausweiskopie seine Identität und Adresse prüfen lassen. Dieser Anbieter versteckt sich nicht hinter einer beliebigen E-Mail-Adresse. So kann bei evtl. Pannen zumindest ein Ansprechpartner ermittelt werden.
- Besonders bei teuren Waren empfiehlt es sich, vor dem Gebot Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen. Dabei sollte nach der Herkunft und/oder den Gründen für das günstige Angebot gefragt werden. Antwortet der Verkäufer nicht oder ist die Auskunft unzureichend, heißt es: Finger weg!
- Nachdem die Auktion ganz beendet ist, beurteilen die Teilnehmer die Abwicklung. Diese Bewertungen werden gespeichert und können beim nächsten Handel vom Käufer/ Verkäufer eingesehen werden. Sie geben erste Hinweise auf Seriosität. Dabei kann leider auch gemogelt werden. Doch je mehr Beurteilungen vorliegen, desto größer werden Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit.
- Vor einer Auktion sollte sich der Mitbieter über den Neu- bzw. Marktpreis informieren. So wird ein ungewolltes Darüberbieten vermieden und darüber würde sich der Verkäufer natürlich freuen. Wer in den letzten zwei Minuten einer Auktion einsteigt, hat die größten Chancen, den tatsächlichen Endpreis abzugeben.
- Beim Ersteigern von teuren Geräten (PC, Notebooks oder einer Digitalkamera o.ä.) sollte zum Bezahlen der oft von Auktionshäusern angebotenen „Treuhandservice“ in Anspruch genommen werden. Hierbei wird der Kaufpreis auf ein vom Auktionshaus eingerichtetes Treuhandkonto eingezahlt. Nach Zahlungseingang wird der Verkäufer veranlasst, die Ware an den Käufer abzusenden. Hat der Käufer die Ware geprüft und für gut befunden, wird die Kaufsumme an den Verkäufer ausgezahlt. Dieser Service kostet dem Verkäufer ca. 1% des Warenwertes. Er sorgt aber für eine beidseitige sichere Geschäftsverbindung.
- Erfolgt die Zusendung als Paket, kostet das zwar mehr Porto, aber der Inhalt ist dafür versichert. Auch diese Entscheidung hängt von der Höhe des Kaufpreises ab.
- Hat der Käufer den fälligen Betrag überwiesen, die Ware aber nicht erhalten, sollte er dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Zwei Wochen reichen in der Regel aus. Danach kann er vom Vertrag zurück treten und das Geld zurück verlangen.
Weitere
Informationen und Rat rund um den Interneteinkauf gibt es in der
Beratungsstelle Arnsberg der Verbraucher-Zentrale NRW, Neheim, Burgstraße 5,
Tel. 02932-2 70 00.
Bildunterschrift:
Steht mit ihrem Team mit Rat und Tat zur Seite: Marlies Albus, Leiterin der
Verbraucherzentrale Neheim
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