Donnerstag, 12. August 2010

Rollatoren, ein wichtiges Hilfsmittel

Die Beweglichkeit wird oft wieder erreicht.
Man sieht sie immer öfters im Stadtbild: Kompakte, ein- und mehrfarbige sowie mit unterschiedlichstem Aussehen. Gemeint sind Rollatoren. Diese Geräte sind für die Benutzer wichtige Hilfsmittel, denn hiermit endet der Spaziergang nicht an der Haustür.
Bedingt durch die unterschiedlichsten Einschränkungen sind die Rollatoren für die Benutzer oft das Hilfsmittel, das den Lebenswert wieder steigert. Durch deren Nutzung kann ein großer Teil der Abhängigkeit von Anderen deutlich vermindert werden. Der rechtliche Hintergrund bzw. Leistungsanspruch lautet nach der Definition der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) u.a.: Diese Geräte dienen als Gehhilfen gehbehinderten Menschen zum Ausgleich der verminderten Belastbarkeit oder Leistungsfähigkeit der unteren Extremitäten mit dem Ziel, den Aktionsradius des Betroffenen zu erweitern. Gehhilfen sind Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB (Sozial Gesetz-Buch) V. Demnach haben Versicherte „Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind“. Im Hilfsmittelverzeichnis der GKV sind Gehhilfen bei der Produktgruppennummer 10 unter "Fahrbare Gehhilfen", u.a. Rollatoren zu finden.
Gesetzlicher Leistungsanspruch ist gesichert
Fahrbare Gehhilfen für den Innen und Außenbereich zu denen u.a. Rollatoren gehören, dienen dem Ausgleich von Gangunsicherheiten und müssen sich individuell an die Körpergröße anpassen lassen. Rollatoren bestehen aus einem Rohrrahmengestell (Stahl- oder Aluminiumrohr), vier Rädern, zwei Handgriffen und zwei Bremsen. Je nach Material wiegen diese Geräte zwischen ca. 7 und ca. 11 Kg. Wobei die Zuzahlung des Nutzers betragsmäßig immer höher wird, je leichter die Geräte sind. Von Zuzahlungsfrei bis über 200 Euro reicht hierbei die Palette. Da Bordsteine, Türschwellen und Bodenunebenheiten zu überwinden sind, sollte darauf geachtet werden, dass die Räder einen Durchmesser von etwa 20 cm haben. Die Bremsen sollten leicht und schnell zu bedienen, sowie für die Nutzerhand (=Größe) geeignet sein. Sie dienen einerseits um bei Fahrt die Geschwindigkeit zu regulieren, andererseits als Feststellbremse um das Gerät festzusetzen, z.B. bei Ruhepausen.
Rollatortgewicht ist wichtig
Rollatoren sind je nach Konstruktion mit Kunststoffsitzen oder textilen Sitzen ausgestattet. Diese Sitze eigenen sich nur für kurzzeitige Pausen. Die Gehhilfen sind in der Regel für den Transport faltbar. Faltbare Modelle müssen mit einer Sicherung ausgestattet sein, damit ein Zusammenklappen während der Nutzung ausgeschlossen ist. Je nach Fabrikat und Konstruktion sind Rollatoren mit einem Einkaufskorb, Netz oder einem Tablett ausgestattet. Als Zubehör können Stockhalter oder Rückenlehnen bestellt werden. Im Normalfall werden Rollatoren im örtlichen Sanitätsfachhandel gekauft. Dort findet dann auch die Einweisung zur optimalen Nutzung der Gehhilfe statt. Besonders sollte auf die Körperposition des Nutzers geachtet werden. Denn der Rollator ist eine Gehhilfe und kein „Schiebegerät“. Von Internetkäufen der Geräte ist abzuraten, da hier die persönliche vor Ort-Betreuung fehlt und evtl. hierbei zusätzliche Kosten für Verpackung und Versand fällig werden können. Überregional unabhängige Beratung erhalten Nutzer bei den Beratungsstellen für technische Hilfsmittel beim Sozialverband VdK Deutschland mit seinen Landesverbänden und dem Verein „Barrierefrei Leben e.V.“ in Hamburg.
Roc

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