Mittwoch, 10. April 2013

Erben ohne Streit !



     
                        Tipps für die Regelung des Nachlasses

Von Wolfgang Rochna

Wenn es ums Geld geht, ist der Ärger oft vorprogrammiert. Je wertvoller der Nachlass ist, desto eher lösen selbst geringfügige Fehler in Testamenten, auch in bisher harmonischen Familien, oft langwierige Prozesse um das Erbe aus. Leiterin Marlies Albus und die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale in der Neheimer Burgstraße geben  u.a. folgende Tipps,  damit der letzte Wille keine Hintertürchen offen lässt.
  • Erben können natürliche und juristische Personen, z.B. Stiftungen, Vereine oder Aktiengesellschaften. Erbe wird automatisch derjenige, der in der gesetzlichen Erbfolge steht. Das sind Ehepartner, Kinder und Verwandte. Wer von der vorgeschriebenen Erbfolge abweichen will, muss dies in einem Testament festlegen.
  • Alle Erben werden im Erbschein des Nachlassverwalters aufgeführt. Eine evtl. verfügte Erbengemeinschaft wird Miteigentümer am Nachlass zu der gesetzlich oder im Testament geregelten Quote. Unterschiedliche Interessen in einer Erbengemeinschaft führen oft zu Streit und unangenehmen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Daher empfiehlt es sich, Erbengemeinschaften bei der Testamentsgestaltung zu vermeiden. Oder es ist darauf zu achten, dass juristisch einwandfreie Regelungen getroffen werden, mit denen genau festgelegt wird, wie die Vermögensbestandteile aufgeteilt werden. Ein Testamentsvollstrecker kann helfen, dass alle Anordnungen befolgt werden.
  • Wer sicher gehen will, dass sein Testament gültig und nicht anfechtbar ist, muss sich an bestimmte Vorgaben halten. Das privatschriftliche Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein Computerausdruck mit Unterschrift reicht nicht aus. Eine andere Möglichkeit ist ein so genanntes öffentliches Testament. Hierbei hat der Erblasser bei einem Notar mündlich oder schriftlich seinen letzten Willen bekundet oder ein verschlossenes Schriftstück hinterlegt. Ein Testament ist nicht in jedem Fall für die Ewigkeit, denn eine Verfügung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ausnahmen gelten bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen.

Diese und weitere Tipps rund um das Erben und Vererben bietet der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ auf 256 Seiten das Buch der Fernsehsendung „ARD-Ratgeber Recht“ . Dieses Buch ist zum Preis von 11,90 Euro bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Neheim, Burgstr. 5 erhältlich.

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