Sonntag, 1. September 2013

Der betrügerische Enkel- und Verwandtentrick


Hinweise und Tipps vom Kommissariat Kriminalprävention, Meschede

Von Wolfgang Rochna

Immer wieder kommt es vor, dass in Telefonanrufen bei älteren Menschen vorgetäuscht wird, dass ein naher Verwandter plötzlich in eine finanzielle Notlage gekommen ist und um einen größeren Bargeldbetrag bittet. Das ist nicht der Beginn einer familiären Hildaktion, sondern ein ganz mieser betrügerischer Trick. Denn, hierbei handelt es sich um eine Betrugstat zum Nachteil älterer Menschen mit identischer Vorgehensweise, so die Polizei.
So gehen die Betrüger vor:
Sie nehmen telefonisch Kontakt mit älteren Menschen unter dem Vorwand auf, Verwandte (z. B. Sohn, Enkel, Neffe) oder gute Bekannte zu sein (z.B. „Rate mal, wer am Telefon ist“?).
Dann täuschen sie eine akute Notlage vor und bitten um hohe Bargeldbeträge, weil sie zum Beispiel „ein neues Auto, ein teures TV-Gerät oder sonstigen Gegenstand gekauft und sich dabei finanziell übernommen haben“.
Der psychische Druck auf die Opfer wird durch mehrere Anrufe in kurzer Zeit erhöht.
Die Täter bitten im Verlauf der Gespräche auch um absolute Verschwiegenheit.

Weil sie angeblich selbst nicht kommen können, vereinbaren sie dann mit dem Angerufenen ein geheimes Wort, mit dem sich eine Ihnen noch nicht bekannte Person als berechtigt ausweisen wird, das Geld persönlich abzuholen.

Als Folge davon hoben in zahlreichen Fällen die Geschädigten nach solchen Gesprächen hohe Geldbeträge (bis zu mehrere Zehntausend Euro!) bei ihrem Geldinstitut ab, um zu helfen.

Um nicht Opfer eines so genannten „Enkelbetruges“ zu werden, gibt die Polizei folgende Tipps:
Lassen Sie sich nicht durch nettes Auftreten oder freundliche Gesprächsführung blenden - bleiben Sie misstrauisch.
Hinterfragen Sie den Anrufer. Handelt es sich wirklich um einen Verwandten?
Rufen Sie ihre(n) Verwandte(n) oder Bekannte(n) unter der Telefonnummer zurück, die Sie auch bei anderen Gesprächen wählen und besprechen Sie die Angelegenheit noch einmal. Vermeiden Sie in jedem Fall übereilte finanzielle Aktionen.                                                                              
Setzen Sie andere nahe Angehörige in Kenntnis.
Bitten sie darum, dass ihr Enkel oder Angehöriger persönlich vorbeikommt und das Geld abholt. Händigen Sie auf keinen Fall Geldbeträge an fremde Menschen aus.
Scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu benachrichtigen: Informieren Sie sofort die Polizei (Polizeinotruf 110), wenn Sie vermuten, dass es ein Telefonbetrüger auf Sie abgesehen hat.
Wenden Sie sich auch an Ihre Polizei, wenn Sie bereits Opfer geworden sind: Erstatten Sie Strafanzeige!
Der Opferschutzbeauftragte (Tel.: 0291/9020-4600) des Kommissariats Kriminal-Prävention hilft Ihnen gerne.

Hinweise und Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung gibt das Kommissariat Kriminalprävention in 59872 Meschede, Emhildisstraße 16, Tel.: 0291 / 90877-0

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