Hinweise und Tipps
vom Kommissariat Kriminalprävention, Meschede
Von
Wolfgang Rochna
Immer
wieder kommt es vor, dass in Telefonanrufen bei älteren Menschen vorgetäuscht
wird, dass ein naher Verwandter plötzlich in eine finanzielle Notlage gekommen
ist und um einen größeren Bargeldbetrag bittet. Das ist nicht der Beginn einer
familiären Hildaktion, sondern ein ganz mieser betrügerischer Trick. Denn, hierbei
handelt es sich um eine Betrugstat zum Nachteil älterer Menschen mit
identischer Vorgehensweise, so die Polizei.
So gehen die Betrüger
vor:
Sie nehmen telefonisch Kontakt mit älteren
Menschen unter dem Vorwand auf, Verwandte (z. B. Sohn, Enkel, Neffe) oder gute
Bekannte zu sein (z.B. „Rate mal, wer am Telefon ist“?).
Dann täuschen sie eine akute Notlage vor und
bitten um hohe Bargeldbeträge, weil sie zum Beispiel „ein neues Auto, ein teures
TV-Gerät oder sonstigen Gegenstand gekauft und sich dabei finanziell übernommen
haben“.
Der psychische Druck auf die Opfer wird durch
mehrere Anrufe in kurzer Zeit erhöht.
Die Täter bitten im Verlauf der Gespräche auch
um absolute Verschwiegenheit.
Weil sie angeblich selbst nicht kommen
können, vereinbaren sie dann mit dem Angerufenen ein geheimes Wort, mit dem
sich eine Ihnen noch nicht bekannte Person als berechtigt ausweisen wird, das
Geld persönlich abzuholen.
Als Folge davon hoben in zahlreichen Fällen die Geschädigten nach solchen
Gesprächen hohe Geldbeträge (bis zu mehrere Zehntausend Euro!) bei ihrem
Geldinstitut ab, um zu helfen.
Um nicht Opfer eines
so genannten „Enkelbetruges“ zu werden, gibt die Polizei folgende Tipps:
Lassen
Sie sich nicht durch nettes Auftreten oder freundliche Gesprächsführung blenden
- bleiben Sie misstrauisch.
Hinterfragen
Sie den Anrufer. Handelt es sich wirklich um einen Verwandten?
Rufen
Sie ihre(n) Verwandte(n) oder Bekannte(n) unter der Telefonnummer zurück, die
Sie auch bei anderen Gesprächen wählen und besprechen Sie die Angelegenheit
noch einmal. Vermeiden Sie in jedem Fall übereilte finanzielle Aktionen.
Setzen Sie andere nahe Angehörige in Kenntnis.
Setzen Sie andere nahe Angehörige in Kenntnis.
Bitten
sie darum, dass ihr Enkel oder Angehöriger persönlich vorbeikommt und
das Geld abholt. Händigen Sie auf keinen Fall Geldbeträge an fremde Menschen
aus.
Scheuen
Sie sich nicht, die Polizei zu benachrichtigen: Informieren Sie sofort die
Polizei (Polizeinotruf 110), wenn Sie vermuten, dass es ein Telefonbetrüger auf
Sie abgesehen hat.
Wenden
Sie sich auch an Ihre Polizei, wenn Sie bereits Opfer geworden sind: Erstatten
Sie Strafanzeige!
Der
Opferschutzbeauftragte (Tel.: 0291/9020-4600) des Kommissariats Kriminal-Prävention
hilft Ihnen gerne.
Hinweise und Tipps zur
Kriminalitätsvorbeugung gibt das Kommissariat Kriminalprävention in 59872 Meschede,
Emhildisstraße 16, Tel.: 0291 / 90877-0
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