Donnerstag, 18. April 2013

seniorTrainer-Treffen im Mai / Vorschau auf Juni 2013

Das nächste turnusmäßige Monatstreffen der Arnsberger-seniorTrainer findet am 17. Mai 2013 ab 
9.30 Uhr im Konrad-Adnauer-Saal im Rathaus Neheim ( 1. Stock) statt.

Vorschau: Anstelle der Monatssitzung am 7. Juni findet eine Führung über den Eichholz-Friedhof und eine Besichtigung des Stadtarchivs in Alt-Arnsberg statt. Treffpunkt um 9.30 Uhr auf dem Neumarkt.

Mittwoch, 17. April 2013

Pensionen steigen knapp doppelt so stark wie Renten



Wie Björn Bergfeld im Versicherungsboten am 16.04.2013 berichtet, driftet die Schere zwischen Rente und Pension stärker auseinander, siehe auch unter: http://www.versicherungsbote.de/id/88904/Pensionen-Beamte-Rente-Vergleich-Rentenerhoehung/.
Pensionen stiegen in den letzten 10 Jahren fast doppelt so stark wie Renten. In etwa seien die Pensionen von Kommunalbeamten zwischen 2002 und 2012 um 14,98 Prozent von 2.070 Euro auf 2.380 Euro gestiegen. Dabei erhöhten sich die Renten im selben Zeitraum um 8,51 Prozent im Westen und 9,69 Prozent im Osten.
Die  Besoldungen der Bundes- und Landesbeamten seien unterschiedlich.

Solche gravierenden Unterschiede bei der Versorgung der Rentner und Beamten lassen sich auf Dauer nicht halten. Die Renten müssen stärker steigen. "Notfalls müssen dafür die Beiträge erhöht werden“ erklärte Willi Zylajew, CDU-Sozialexperte im Bundestag.

Wenn Landesbeamte durchschnittlich 2.570 Euro Pension bekommen und die sogenannte Eckrente im Vergleichszeitraum deutlich von 1.164 Euro auf 1.263 Euro im Westen und von 1.022 Euro auf 1.121 Euro im Osten stieg, ist das eine Provokation. Hier müssen die Verantwortlichen für Gleichbehandlung sorgen ehe sich eine Druckwelle entlädt.

Mittwoch, 10. April 2013

JuleA-Splitter




(Roc) 09. April Kennenlernstunde für den diesjährigen Frühjahrskursblock in der Städt. Realschule Neheim, Goethestr. mit 45 Teilnehmen. Fünf dieser Zusammentreffen fanden seit 2009 an der Schule bereits statt. Bisher gab es hier insges. 432 Teilnehmer.

10. April  Erstmals eine Kennenlernstunde für die angebotenen Frühjahrskurse in der Städt. Realschule Olsberg. Dabei eine Scheckübergabe an den Förderverein der Schule zur Deckung der kursbedingten Lernmittelkosten durch die Sparkasse Hochsauerland. Die Realschule Olsberg startet mit 56 Teilnehmern.

11. April  Zertifikatsübergabe an ca. 30 Schülerlehrer an der Städt. Realschule Sundern. Dabei eine Präsentübergabe an den/die 100. Schülerlehrer/in an dieser Schule durch die Sparkasse Arnsberg-Sundern, Gebietsdirektion Sundern. Außerdem Scheckübergabe an den Förderverein der Schule zur Deckung der kursbedingten Lernmittelkosten durch die Sparkasse Arnsberg-Sundern, Gebietsdirektion Sundern. Damit wird der zweite Kursblock an dieser Schule erfolgreich abgeschlossen. Bisher konnten hier insges. 127 Teilnehmer gezählt werden.

29. April Kennenlernstunde für den nächsten Kursblock an der Städt. Realschule Marsberg. Hier ist die Sparkasse Paderborn-Detmold der finanzielle Unterstützer des Projektes. An dieser Schule gab es bereits im ersten Kursblock 56 Teilnehmer.

Die Gesamt-Teilnehmerzahl hat sich durch die hohen Anmeldezahlen der Frühjahrskurse auf nunmehr 1.209 erhöht.

Fragen zum seniorTrainer-Projekt „JuleA“ beantwortet gerne die Städt. Geschäftsstelle Engagementförderung, Leitung Petra Vorwerk-Rosendahl, Tel. 02932/201-1402 (vormittags).

Erben ohne Streit !



     
                        Tipps für die Regelung des Nachlasses

Von Wolfgang Rochna

Wenn es ums Geld geht, ist der Ärger oft vorprogrammiert. Je wertvoller der Nachlass ist, desto eher lösen selbst geringfügige Fehler in Testamenten, auch in bisher harmonischen Familien, oft langwierige Prozesse um das Erbe aus. Leiterin Marlies Albus und die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale in der Neheimer Burgstraße geben  u.a. folgende Tipps,  damit der letzte Wille keine Hintertürchen offen lässt.
  • Erben können natürliche und juristische Personen, z.B. Stiftungen, Vereine oder Aktiengesellschaften. Erbe wird automatisch derjenige, der in der gesetzlichen Erbfolge steht. Das sind Ehepartner, Kinder und Verwandte. Wer von der vorgeschriebenen Erbfolge abweichen will, muss dies in einem Testament festlegen.
  • Alle Erben werden im Erbschein des Nachlassverwalters aufgeführt. Eine evtl. verfügte Erbengemeinschaft wird Miteigentümer am Nachlass zu der gesetzlich oder im Testament geregelten Quote. Unterschiedliche Interessen in einer Erbengemeinschaft führen oft zu Streit und unangenehmen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Daher empfiehlt es sich, Erbengemeinschaften bei der Testamentsgestaltung zu vermeiden. Oder es ist darauf zu achten, dass juristisch einwandfreie Regelungen getroffen werden, mit denen genau festgelegt wird, wie die Vermögensbestandteile aufgeteilt werden. Ein Testamentsvollstrecker kann helfen, dass alle Anordnungen befolgt werden.
  • Wer sicher gehen will, dass sein Testament gültig und nicht anfechtbar ist, muss sich an bestimmte Vorgaben halten. Das privatschriftliche Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein Computerausdruck mit Unterschrift reicht nicht aus. Eine andere Möglichkeit ist ein so genanntes öffentliches Testament. Hierbei hat der Erblasser bei einem Notar mündlich oder schriftlich seinen letzten Willen bekundet oder ein verschlossenes Schriftstück hinterlegt. Ein Testament ist nicht in jedem Fall für die Ewigkeit, denn eine Verfügung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ausnahmen gelten bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen.

Diese und weitere Tipps rund um das Erben und Vererben bietet der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ auf 256 Seiten das Buch der Fernsehsendung „ARD-Ratgeber Recht“ . Dieses Buch ist zum Preis von 11,90 Euro bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Neheim, Burgstr. 5 erhältlich.