Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) verschickt in diesen Tagen an viele Teilnehmer des Lastschriftverfahrens zur Zahlung der Rundfunk/TV-Gebühren einen Brief mit der Aufforderung die bereits, oft seit Jahren, vorliegende Einztugsermächtigung als sogen. "Kombimandat" neu zu bestätigen.
Auf Anfrage rät die Verbrauchenzentrale das der Aufforderung beigefügte Bestätigungsformular n i c h t zu unterschreiben. Es entstünden dadurch keine Nachteile.
Zwar sei das GEZ-Schreiben echt, obwohl die Absenderadresse eine andere ist als die Rücksendungsadresse, aber die neuen europäischen Vorschriften im Zahlungsverkehr würden frühestens 2013 in der BRD gültig werden. Denn das europäische Recht muss erst in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden. Ob es dabei in der Umsetzungsphase noch Änderungen gibt, bleibt abzuwarten.
Erst danach muss das dann neue Lastschriftverfahren vom Teilnehmer bestätigt werden.
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