Samstag, 6. Juli 2013

Recht auf Selbstbestimmung




Tipps zur Patientenverfügung

Von Wolfgang Rochna

Körperlich gesund und geistig voll auf der Höhe den Alltag bis an das Lebensende zu meistern, das wünscht sich jeder. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine starke Demenz im Alter bringen Menschen schnell in die Situation, in der sie nicht mehr selbst entscheiden können, auch nicht über ihre medizinische Versorgung.

Marlies Albus, Leiterin der Verbraucherzentrale in der Neheimer Burgstraße macht deutlich: “Ängste und unrealistische Erwartungen sind schlechte Berater für die eigenen Entscheidungen. Besser ist es, mit der Familie, Freunden oder Ärzten offen über die eigenen Vorstellungen zu sprechen.“ Der Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, worauf beim Verfassen der Patientenverfügung zu achten ist.
  • Mit einer Patientenverfügung werden Wünsche für eine Situation festgelegt, die der Verfasser aus eigener Erfahrung vermutlich gar nicht kennt. Umso wichtiger ist es, sich vorher von einem Arzt beraten zu lassen, um die Konsequenzen der Patientenverfügung besser einschätzen zu können.
  • Am 01.09.2009 ist das Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Jedoch  gibt dieses keine abschließende Regelung wie eine Patientenverfügung verfasst sein muss. Sie sollte jedoch immer schriftlich aufgesetzt und mit Ort und Datum versehen sein. Von der Verwendung von Vordrucken, die nur unterschrieben werden müssen, ist abzuraten, wenn dadurch der Wille des Betroffenen nicht klar erkennbar ist.
  • Lassen Sie eine unbeteiligte dritte Person mit unterschreiben, dass sie diese Verfügung aus freien Willen verfasst haben und sich dabei über die Bedeutung der niedergeschriebenen Entscheidung bewusst waren.
  • Die Patientenverfügung sollte nicht nur so aufbewahrt werden, dass sie bei Bedarf leicht gefunden wird. Auch Angehörige und Ärzte sollten wissen, dass überhaupt eine Verfügung besteht. Empfehlenswert ist es, die Verfügung von Ihrem Haus- oder Facharzt mit unterschreiben zu lassen.
  • Auch wenn die Verfügung nicht verjährt, sollte sie regelmäßig (alle zwei Jahre oder vor Operationen) überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Dabei ist das Aktualisierungsdatum, einschl. der eigenen Unterschrift neu einzufügen.

Formulierungshilfen und weitere Hintergrundinformationen enthält der Ratgeber „Patientenverfügung“. Das 136 Seiten starke Buch mit Mustertexten, Formulierungshilfen, Checklisten und Code für den kostenfreien Download der Formulare aus dem Internet ist für 7,90 Euro in der Verbraucherzentrale, Neheim, Burgstraße 5 erhältlich.

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