Tipps zum „richtigen“ Spenden von der Verbraucherzentrale
Von Wolfgang Rochna
„Wer
helfen möchte, der tut jedoch gut daran, seine Gaben nicht allzu leichtgläubig
zu verteilen. Denn in den meisten Bundesländern dürfen Sammler mittlerweile
ohne Anmeldung und Genehmigung auf Klingeltour gehen“, weiß Marlies Albus,
Leiterin der Verbraucherzentrale Arnsberg.
Ob für Tier- oder
Umweltschutz, ob für Notleidende in Krisengebieten oder für kulturelle
Anliegen: Alle Jahre wieder wird zu Spenden aufgerufen. So viele Vereine (über
580.000) und Stiftungen (fast 19.000) wie noch nie wurden im Sommer gezählt,
die private Geldspenden in Höhe von etwa sechs Milliarden Euro einsammelten.
Um die wahren
Wohltäter von unseriösen Trittbrettfahrern der Mildtätigkeit zu unterscheiden,
hat sie folgende Hinweise zusammengestellt:
Spendensammeln leicht gemacht
Nur noch in den drei
Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen Spendensammlungen
behördlich angemeldet und genehmigt werden. In allen übrigen Bundesländern
genügt es, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf
Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste,
gibt es inzwischen oftmals keine Regelung, um Münzen und Scheine vor
zweckentfremdetem Zugriff zu sichern. Grund genug, genau hinzuschauen und sich
zunächst über die jeweilige Organisation zu informieren.
Nicht impulsiv, sondern überlegt spenden
Wenn es an der Haustür
klingelt oder man an Ständen auf der Straße bedrängt wird, sollten sich
Spendenwillige nie unter Druck setzen lassen. Spenden ist freiwillig! Soll mit
Fotos von Folteropfern, hungernden Kindern oder gequälten Tieren Mitleid erregt
werden, stecken möglicherweise nur gestellte Aufnahmen dahinter. Aufdringlichen
und überwiegend auf die Gefühle zielenden Werbern sollte man die kalte Schulter
zeigen.
Überweisung statt Sammelbüchse
Wer eine Organisation
nicht kennt und unsicher ist, ob sie seriös arbeitet, sollte sich neben
ausführlichen Informationen auch ein Antragsformular oder einen
Überweisungsträger zuschicken lassen. So lässt sich die Entscheidung in Ruhe
überdenken. Die meisten seriösen Unternehmen können zudem in einem
Geschäftsbericht darlegen, wofür sie das Geld aus Spenden oder
Mitgliedsbeiträgen ausgegeben haben. Ist eine Organisation als gemeinnützig
anerkannt, ist dies ein Indiz für ihre Lauterkeit. Karitativ anerkannte Spenden
können zudem steuerlich abgesetzt werden.
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