Sonntag, 7. Dezember 2014

Nicht hat alle Spendensammler sind seriös



 Tipps zum „richtigen“ Spenden von der Verbraucherzentrale


Von Wolfgang Rochna

 „Wer helfen möchte, der tut jedoch gut daran, seine Gaben nicht allzu leichtgläubig zu verteilen. Denn in den meisten Bundesländern dürfen Sammler mittlerweile ohne Anmeldung und Genehmigung auf Klingeltour gehen“, weiß Marlies Albus, Leiterin der Verbraucherzentrale Arnsberg.

Ob für Tier- oder Umweltschutz, ob für Notleidende in Krisengebieten oder für kulturelle Anliegen: Alle Jahre wieder wird zu Spenden aufgerufen. So viele Vereine (über 580.000) und Stiftungen (fast 19.000) wie noch nie wurden im Sommer gezählt, die private Geldspenden in Höhe von etwa sechs Milliarden Euro einsammelten.

Um die wahren Wohltäter von unseriösen Trittbrettfahrern der Mildtätigkeit zu unterscheiden, hat sie folgende Hinweise zusammengestellt:

Spendensammeln leicht gemacht

Nur noch in den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen Spendensammlungen behördlich angemeldet und genehmigt werden. In allen übrigen Bundesländern genügt es, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste, gibt es inzwischen oftmals keine Regelung, um Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem Zugriff zu sichern. Grund genug, genau hinzuschauen und sich zunächst über die jeweilige Organisation zu informieren.

Nicht impulsiv, sondern überlegt spenden

Wenn es an der Haustür klingelt oder man an Ständen auf der Straße bedrängt wird, sollten sich Spendenwillige nie unter Druck setzen lassen. Spenden ist freiwillig! Soll mit Fotos von Folteropfern, hungernden Kindern oder gequälten Tieren Mitleid erregt werden, stecken möglicherweise nur gestellte Aufnahmen dahinter. Aufdringlichen und überwiegend auf die Gefühle zielenden Werbern sollte man die kalte Schulter zeigen.

Überweisung statt Sammelbüchse

Wer eine Organisation nicht kennt und unsicher ist, ob sie seriös arbeitet, sollte sich neben ausführlichen Informationen auch ein Antragsformular oder einen Überweisungsträger zuschicken lassen. So lässt sich die Entscheidung in Ruhe überdenken. Die meisten seriösen Unternehmen können zudem in einem Geschäftsbericht darlegen, wofür sie das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben haben. Ist eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, ist dies ein Indiz für ihre Lauterkeit. Karitativ anerkannte Spenden können zudem steuerlich abgesetzt werden.

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