Der Widerspruch kann nur noch bis zum 30.07.2011 erfolgen.
Otto Teufel, Kirchheim, ein Experte in Sachen Rente hat ein Muster eines Widerspruchschreibens entworfen, das Sie weiter unten finden.
Zum besseren Verständnis habe ich noch einige "Links" zu weiteren Informationen zum Thema Renten angehängt.
Es sind noch viele andere Texte im Internet zu finden.
Muster:
Absender Datum
Einschreiben
An die
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Betr.: Widerspruch
Vers. Nr.:
Ihr Bescheid zum 01.07.2011
Widerspruch gegen die Rentenanpassung zum 01.07.2011
Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid zur Rentenanpassung zum 01.07.2011.
Die Anpassung der Renten nur um 0,99 Prozent verstößt gegen meine elementaren Grundrechte.
Ich fordere Sie auf, meine Rente zum 01.07.2011 um mindestens fünf Prozent anzuheben.
Begründung:
1. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben sich die Einkommen in der Privatwirtschaft seit 1998 um etwa 31 Prozent, die Verbraucherpreise um etwa 19 Prozent erhöht, die Renten dagegen nur um etwa 11,6 Prozent. Das heißt, es gibt hier bezogen auf die Einkommensentwicklung einen Nachholfaktor zu Gunsten von Arbeitnehmern und Rentnern in Höhe von 19,4 Prozent, und bezogen auf die Entwicklung der Verbraucherpreise immer noch in Höhe in Höhe von rund 7,4 Prozent.
2. Die negative Einstellung des BVerfG und des BSG gegenüber Arbeitnehmern und Rentnern in der Rechtsprechung zum Thema Rentenanpassung wird im wesentlichen mit der schlechten Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung begründet.
Die DRV weiß am besten, dass diese Argumentation falsch ist, und dass die schlechte Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung im wesentlichen der Tatsache geschuldet ist, dass der Bund die Kosten für die versicherungsfremden Leistungen seit 50 Jahren in keinem Jahr in vollem Umfang ausgeglichen hat.
Die DRV weiß am besten, dass diese Argumentation falsch ist, und dass die schlechte Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung im wesentlichen der Tatsache geschuldet ist, dass der Bund die Kosten für die versicherungsfremden Leistungen seit 50 Jahren in keinem Jahr in vollem Umfang ausgeglichen hat.
Als ehrlicher Treuhänder unserer Versicherungsbeiträge wäre es Aufgabe der DRV, den Umfang der versicherungsfremden Leistungen offen zu legen, mit den Bundeszahlungen zu vergleichen und die Differenz als zusätzliche Leistung vom Bund einzufordern.
3. Das BVerfG hat in der Entscheidung vom 08.04.1987 (2 BvR 909/82 u.a.) unter anderem ausgeführt:
„Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, dass sie an Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden.“
„Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, dass sie an Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden.“
Und:
„Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsaufgaben getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen.“
Offensichtlich gehen BVerfG und BSG fälschlicherweise davon aus, dass die jährlichen Bundeszahlungen die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang ausgleichen.
Es ist Aufgabe der DRV, diesen Irrtum endlich aufzuklären. Anderenfalls macht sich die DRV, meiner Meinung nach, der Beihilfe zur Untreue im Sinne des § 266 StGB schuldig. Laut einer Pressemitteilung der DRV vom 24.06.2010 hat Herr Dr. Rische, Präsident der DRV, bestätigt, dass auch 2009 noch nicht einmal alle entsprechenden Ausgaben durch die Bundeszuschüsse gedeckt sind.
Ich fordere Sie deshalb auf, meinem Widerspruch abzuhelfen oder aber im Widerspruchsbescheid alle versicherungsfremden Leistungen für das Jahr 2010 nachvollziehbar auszuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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